In Deutschland verändert sich das Schulwesen

Von der Grundschule bis hin zum Gymnasium stellen immer mehr Schulen auf einen Ganztagesbetrieb um.

Bis zum Jahr 2015 will das Land Baden-Württemberg 40 Prozent der öffentlich allgemein bildenden Schulen als Ganztagsschulen einrichten.

Entscheidet sich eine Schule für dieses Angebot, muss Sie gemeinsam mit dem Schulträger eine Lösung für die Verpflegung der Schüler finden!

Der Städtetag Baden-Württemberg schreibt hierzu:

„ Der Verpflegungsbereich gehört weder zu den Kernkompetenzen der Schulen noch der Schulträger, nimmt aber in allen Schulen mit Ganztagesangeboten aber gleichwohl eine Schlüsselrolle ein.

Es ist daher unabdingbar, bei der Ausgabe des Schulmittagessens am Bedarf ausgerichtete und tragfähige Organisationsstrukturen für Essensangebote zu schaffen, die von der Schülerschaft akzeptiert und deshalb dauerhaft wahrgenommen werden.“

Die Qualitätsstandards für SV fordern unter anderem ein Schnittstellenmanagement zur Qualitätssicherung:

„In jeder Schule muss es eine Verpflegungsbeauftragte bzw. einenVerpflegungsbeauftragten für die interne Qualitätssicherung geben.

Diese Person ist Ansprechpartner für alle an der Schulverpflegung Beteiligten.

Sie vermittelt zwischen den Schnittstellen Verpfleger-Schülerschaft, Verpfleger-Eltern,
Verpfleger-Schulleitung, Verpfleger-Träger.”